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1. Abschnitt 2 - Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken


(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-2)
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Abschnitt 2 - Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken


 § 873 BGB Erwerb durch Einigung und Eintragung
 § 874 BGB Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung
 § 875 BGB Aufhebung eines Rechts
 § 876 BGB Aufhebung eines belasteten Rechts
 § 877 BGB Rechtsänderungen
 § 878 BGB Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen
 § 879 BGB Rangverhältnis mehrerer Rechte
 § 880 BGB Rangänderung
 § 881 BGB Rangvorbehalt
 § 882 BGB Höchstbetrag des Wertersatzes
 § 883 BGB Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung
 § 884 BGB Wirkung gegenüber Erben
 § 885 BGB Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung
 § 886 BGB Beseitigungsanspruch
 § 887 BGB Aufgebot des Vormerkungsgläubigers
 § 888 BGB Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung
 § 889 BGB Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
 § 890 BGB Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung
 § 891 BGB Gesetzliche Vermutung
 § 892 BGB Öffentlicher Glaube des Grund­buchs
 § 893 BGB Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen
 § 894 BGB Berichtigung des Grundbuchs
 § 895 BGB Voreintragung des Verpflichteten
 § 896 BGB Vorlegung des Briefes
 § 897 BGB Kosten der Berichtigung
 § 898 BGB Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
 § 899 BGB Eintragung eines Widerspruchs
 § 899a BGB Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
 § 900 BGB Buchersitzung
 § 901 BGB Erlöschen nicht eingetragener Rechte
 § 902 BGB Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
 § 1698a BGB Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge

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