logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 889 BGB Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-2)
<< >>
    

Ein Recht an einem fremden Grundstück erlischt nicht dadurch, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht oder der Berechtigte das Eigentum an dem Grundstück erwirbt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise