Im weiteren Sinne ist Schuld die Frage nach der persönlichen Vorwerfbarkeit des Handelns. Nur
schuldhaftes Handeln ist strafbar. Bei der Schuldfrage wird untersucht, ob das Unrecht auch mit einem entsprechenden Gesinnungsunwert begangen wurde.
Im Rahmen des strafrechtlichen Prüfungsaufbaus ist Schuld die dritte
Stufe bei der Bewertung einer Straftat im dreistufigen Aufbau.
Entfällt der Schuldvorwurf wird die Tat nicht bestraft. Im Gegensatz zur Rechtfertigung ist aber eine Notwehr gegenüber entschuldigtem Handeln zulässig.
Zu den bei der Prüfung der Schuld im juristischen Gutachten zu prüfenden Punkten siehe unter
Schuld, Prüfungspunkte.
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