Diebstahl ist liegt vor wenn jemand eine für ihn fremde Sache
mit Zueignungsabsicht weg nimmt. Es handelt sich dabei um eine
Straftat gegen das Eigentum. Im deutschen Strafrecht gemäß
§ 242 StGB
strafbar.
Vollendet ist der Diebstahl mit der Wegnahme. Beendet ist der Diebstahl, wenn die Beute gesichert ist.
- Tatbestandsmäßigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
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