Das LG ist das über dem Amtsgericht und unter dem Oberlandesgericht stehende ordentliche Gericht. Für Details siehe unter Landgericht, Zivilsachen und Landgericht, Strafsachen.
Auf diesen Artikel verweisen: § 19 BNotO [Amtspflichtverletzung/Haftung] * Kammer/Senat * Lüth-Urteil * Kammer für Handelssachen * Schöffen * Einzelrichter * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit