Kammer ist im Prozessrecht die Bezeichnung für einen Spruchkörper an einem
Landgericht, vor dem OLG und dem BGH spricht man von Senat.
Mit Kammer wird auch der öffentlich-rechtliche Zwangszusammenschluss der
Angehörigen eines Berufszweiges zur Selbstverwaltung ihrer gemeinsamen
Berufsangelegtenheiten bezeichnet.
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