Mit Schöffen werden die ehrenamtlichen Richter im Strafprozess bezeichnet. Sie wirken mit bei den Hauptverhandlungen des Schöffengerichts, des erweiterten Schöffengerichts, der kleinen/großen Strafkammer am Landgericht und des Schwurgerichts am Landgericht, sowie des Jugendgerichts und der Jugendkammer.
Außerhalb der Hauptverhandlungen spielen Schöffen im Strafrecht keine Rolle. Sie werden z.B. nicht am Erlass eines Strafbefehls beteiligt.
Werbung:
|