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1. Abschitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse


(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-4)
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Abschitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse


 § 362 BGB Erlöschen durch Leistung
 § 363 BGB Beweislast bei Annahme als Erfüllung
 § 364 BGB Annahme an Erfüllungs statt
 § 365 BGB Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt
 § 366 BGB Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
 § 367 BGB Anrechnung auf Zinsen und Kosten
 § 368 BGB Quittung
 § 369 BGB Kosten der Quittung
 § 371 BGB Rückgabe des Schuldscheins
 § 372 BGB Voraussetzungen
 § 373 BGB Zug-um-Zug-Leistung
 § 374 BGB Hinterlegungsort; Anzeigepflicht
 Titel 3 - Aufrechnung

 § 387 BGB Voraussetzungen
 § 388 BGB Erklärung der Aufrechnung
 § 389 BGB Wirkung der Aufrechnung
 § 390 BGB Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
 § 391 BGB Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte
 § 392 BGB Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung
 § 393b BGB Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung
 § 394 BGB Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung
 § 397 BGB Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis

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