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1. Abschnitt 5 - Verjährung
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Abschnitt 5 - Verjährung
Titel 1 - Gegenstand und Dauer der Verjährung
§ 194 BGB Gegenstand der Verjährung
§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
§ 195 BGB a.F. Regelmäßige Verjährungsfrist
§ 196 BGB Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück
§ 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist
§ 197 BGB aF Dreißigjährige Verjährungsfrist
§ 198 BGB Verjährung bei Rechtsnachfolge
§ 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
§ 200 BGB Beginn anderer Verjährungsfristen
§ 201 BGB Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
§ 202 BGB Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
§ 203 BGB Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
§ 205 BGB Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
§ 206 BGB Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
§ 207 BGB Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
§ 208 BGB Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
§ 209 BGB Wirkung der Hemmung
§ 210 BGB Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen
§ 211 BGB Ablaufhemmung in Nachlassfällen
§ 212 BGB Neubeginn der Verjährung
§ 213 BGB Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
Titel 3 - Rechtsfolgen der VerjährungAnsprüchen
§ 214 BGB Wirkung der Verjährung
§ 215 BGB Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung
§ 216 BGB Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen
§ 217 BGB Verjährung von Nebenleistungen
§ 218 BGB Unwirksamkeit des Rücktritts
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Auf diesen Artikel verweisen:
§ 102 UrhG Verjährung
Stand 05.02.18