Im Schuldrecht herrschender
Rechtsgrundsatz, der sowohl die Auslegung von Verträgen
(§ 157 BGB) als auch die Leistungserbringung
(§ 242 BGB) bestimmt.
Was Treu und Glauben ist, richtet sich nach den herrschenden
sozialethischen Wertvorstellungen. Es handelt sich hierbei um
eine Generalklausel die durch
Fallgruppen konkretisiert wird.
Beispiele von Einzelausprägungen des Grundsatzes von Treu und Glauben:
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