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Objektives Recht
(recht.allgemein)
(engl. law )
(GND: 4172308-9)
    

Als objektives Recht wird die Gesamtheit der gültigen Rechtsordnung bezeichnet. Siehe auch Subjektives Recht.

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Auf diesen Artikel verweisen: subjektives Recht * Recht * Rechtsprechung (Rspr.) * subjektives öffentliches Recht * law