logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
KSchG
(recht.allgemein.abkuerzung)
    

KSchG ist die Abküzrung für Kündigungsschutzgesetz.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Befristung im Arbeitsrecht * Kündigungsschutz im Kleinbetrieb * Kündigungsschutz * Auflösung des Arbeitsverhältnis nach § 9 KSchG * Betrieb * Änderungskündigung * ordentliche Kündigung