Mit Gemeinde wird die kleinste selbständige Einheit
in der Staatsorganisation Deutschlands bezeichnet.
Rechtlich betrachtet ist sie nicht Staat sondern eine Gebietskörperschaft.
Die Gemeinden haben gemäß Art. 28 GG das Recht zur Selbstverwaltung (sog. kommunale Selbstverwaltung). Daneben führen die Gemeinden die Auftragsangelegenheiten aus.
Organe der Gemeinde sind
Details regeln die Gemeindeordnungen
der Länder. Für Hessen siehe unter HGO.
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