logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
Gemeinde
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Mit Gemeinde wird die kleinste selbständige Einheit in der Staatsorganisation Deutschlands bezeichnet. Rechtlich betrachtet ist sie nicht Staat sondern eine Gebietskörperschaft.

Die Gemeinden haben gemäß Art. 28 GG das Recht zur Selbstverwaltung (sog. kommunale Selbstverwaltung). Daneben führen die Gemeinden die Auftragsangelegenheiten aus.

Organe der Gemeinde sind

Details regeln die Gemeindeordnungen der Länder. Für Hessen siehe unter HGO.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Hebesatz/Steuermessbetrag * Platzgeschäft/Platzkauf * Gemeindevertretung/Gemeinderat * Steuererfindungsrecht * Staat/staatlich * öffentliche Einrichtung * Ortsgericht * Straßennamen, Umbenennung * Bürger/Bürgerrecht * Gemeindeordnung * Kommunen * kommunale Selbstverwaltung * Allzuständigkeit/Universalität des Wirkungskreises * Gemeindevorstand * Auftragsangelegenheiten * Gewaltenteilung, horziontale/vertikale * Grundsteuer * Ortsteil/Ortsbezirk, Kommunalrecht * autonomes Recht * Zweckverband/Freiverband * Gewerbesteuer/Verhältnis Einkommenssteuer * Hessische Gemeinde Ordnung (HGO) * Bauleitplan