Von einem Bürger spricht man, im Gegensatz zum Einwohner, bei jemanden der das Bürgerrecht besitzt. Das Bürgerrecht ist das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am politischen Leben eines Gemeinwesens.
Bürger im Sinne des Kommunalrechts ist jeder Einwohner einer Gemeinde, der nach dem entsprechenden Kommunalwahlrecht aktiv wahlberechtigt ist (Vgl. § 8 HGO).
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