Die Gemeindevertretung (= Gemeinderat) ist neben dem Gemeindevorstand, das Organ, das die von
Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG geforderte Vertretung des Volks in der Gemeinde
verwirklicht.
Zu ihren Aufgaben gehört die Kontrolle des Gemeindevorstands, die Wahl der Beigeordneten im Gemeindevorstand und die Entscheidung über die nicht dem Gemeindevorstand übertragene Angelegenheiten der Gemeinde, wie z.B. den Haushaltsplan (§ 97 HGO).
Die Gemeindevertretung wird durch die wahlberechtigten Gemeindemitglieder
gewählt.
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