Mit Arbeitskampf wird der organisierte Leistungsentzug zur Durchsetzung vertraglicher Forderungen (in Form
von Tarifverträgen) auf dem
Gebiet des Arbeitsrechts bezeichnet.
Der Arbeitskampf wird zwischen den Tarifvertragsparteien geführt. Mittel
des Arbeitskampfes sind dabei:
- Arbeitnehmerseite
- Arbeitgeberseite
- Aussperrung
- Durchhalten
- Kampffonds
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