Lat. für : letztes Mittel. Im Recht besagt der "ultima ratio"-Grundsatz
immer, daß das unter diesem Grundsatz stehende Mittel erst eingesetzt werden
darf, wenn alle anderen Mittel versagt haben.
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt grundsätzlich
nur dann kündigen, wenn er zuvor versucht hat eine Verhaltensänderung mittels
Abmahnung herbeizuführen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen erst zu den Mitteln des
Arbeitskampfes greifen, wenn
alle Verhandlungsmöglichkeiten erschöpft sind.
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