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Streikgeld/Streikunterstützung
(recht.)
    

Mit Streikgeld wird die Unterstützung der Gewerkschaft für am Arbeitskampf teilnehmende Arbeitnehmer bezeichnet. Die Zahlung beruht in der Regel auf einer Vereinbarung in der Satzung der Gewerkschaft. Ihre Aufgabe ist es, den Lohnausfall der durch die Teilname am Arbeitskampf entsteht teilweise zu kompensieren.

Voraussetzungen für die Zahlung von Streikgeld

  • Gewerkschaftszugehörigkeit (hier kann es Ausnahmen geben um auch Aussenseiter für Arbeitsniederlegungen zu motivieren)
  • Wegfall des Lohnes aufgrund eines Streiks oder einer Aussperrung
  • Die Höhe der Unterstützung richtet sich in der Regel nach der Höhe des Monatseinkommens, der Höhe der gezahlten Gewerkschaftsbeiträge und der Dauer der Gewerkschaftszugehörigkeit.

Die Streikunterstützung muss nicht versteuert werden (Kissel, Arbeitskampfrecht, § 46 Rn. 11).

Teilweise wird der Begriff Streikgeld auch synonym für den konträren Begriff Streikbruchprämie gebraucht.

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