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1. Abschnitt 8 - Erbschein


(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-8)
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Abschnitt 8 - Erbschein


 § 2353 BGB Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
 § 2354 BGB Angaben des gesetzlichen Erben im Antrag
 § 2355 BGB Angaben des gewillkürten Erben im Antrag
 § 2356 BGB Nachweis der Richtigkeit der Angaben
 § 2357 BGB Gemeinschaftlicher Erbschein
 § 2358 BGB Ermittlungen des Nachlassgerichts
 § 2359 BGB Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins
 § 2360 BGB weggefallen
 § 2361 BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
 § 2362 BGB Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben
 § 2363 BGB Inhalt des Erbscheins für den Vorerben
 § 2364 BGB Angabe des Testamentsvollstreckers im Erbschein, Herausgabeanspruch des Testamentsvollstreckers
 § 2365 BGB Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
 § 2366 BGB Öffentlicher Glaube des Erbscheins
 § 2367 BGB Leistung an Erbscheinserben
 § 2368 BGB Testamentsvollstreckerzeugnis
 § 2369 BGB Gegenständlich beschränkter Erbschein
 § 2370 BGB Öffentlicher Glaube bei Todeserklärung

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Auf diesen Artikel verweisen: Erbrecht * Erbschein