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1. Abschnitt 8 - Erbschein
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Abschnitt 8 - Erbschein
§ 2353 BGB Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
§ 2354 BGB Angaben des gesetzlichen Erben im Antrag
§ 2355 BGB Angaben des gewillkürten Erben im Antrag
§ 2356 BGB Nachweis der Richtigkeit der Angaben
§ 2357 BGB Gemeinschaftlicher Erbschein
§ 2358 BGB Ermittlungen des Nachlassgerichts
§ 2359 BGB Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins
§ 2360 BGB weggefallen
§ 2361 BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
§ 2362 BGB Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben
§ 2363 BGB Inhalt des Erbscheins für den Vorerben
§ 2364 BGB Angabe des Testamentsvollstreckers im Erbschein, Herausgabeanspruch des Testamentsvollstreckers
§ 2365 BGB Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
§ 2366 BGB Öffentlicher Glaube des Erbscheins
§ 2367 BGB Leistung an Erbscheinserben
§ 2368 BGB Testamentsvollstreckerzeugnis
§ 2369 BGB Gegenständlich beschränkter Erbschein
§ 2370 BGB Öffentlicher Glaube bei Todeserklärung
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Auf diesen Artikel verweisen:
Erbrecht
*
Erbschein
Stand 05.02.18