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1. Titel 1 - Gegenstand und Dauer der Verjährung
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Titel 1 - Gegenstand und Dauer der Verjährung
§ 194 BGB Gegenstand der Verjährung
§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
§ 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist
§ 197 BGB aF Dreißigjährige Verjährungsfrist
§ 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
§ 200 BGB Beginn anderer Verjährungsfristen
§ 201 BGB Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
§ 202 BGB Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
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Stand 23.06.18