hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Neustadt in ihren Sitzungen vom 19. November 1995 und 20. November 1995, an denen teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Landgericht Huber
als Vorsitzender,
Richter am Landgericht Seidl
als beisitzender Richter,
Hausfrau Irmi Schmitz,
Malermeister Egon Schulz als Schöffen,
Staatsanwalt Kröger
als Beamter der Staatsanwaltschaft,
Rechtsanwältin Peters, Neustadt,
als Verteidigerin,
Justizhauptsekretär Unterwald
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
am 26. November 1996
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 52 StGB.
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