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subjektiv-dingliches Recht/subjektiv-persönliches Recht
(recht.zivil.materiell.at)
    

Ein subjektiv-dingliches Recht ist ein Recht, dass dem jeweiligen Inhaber eines anderen Grundstücks zusteht (§ 96 BGB). Beispiele:

Das subjektiv-persönliche Recht ist ein Recht, dass einem anderen Rechtssubjekt an einem Grundstück zusteht. Beispiele:

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Auf diesen Artikel verweisen: Dingliches Recht * Dingliches Recht * Herrschvermerk/Aktivvermerk