Mit Staatsvertrag wird ein völkerrechtlicher Vertrag bezeichnet, der vom Souverän des Staates (bei Demokratien dem Gesetzgebungsorgan) genehmigt werden muss. In Deutschland werden
daneben auch die Verträge zwischen den Bundesländern als Staatsverträge
bezeichnet (z.B. Medienstaatsvertrag.
Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ist die Frage nach
dem Träger der Auswärtigen Gewalt.
Siehe dort.
Die Vertragsverhandlungen werden von der Bundesregierung geführt.
Nach Abschluss werden die Vertragstexte von den Verhandlungsführern paraphiert.
Dann werden die Vertragstexte durch den Bundesaußenminister oder den
Bundeskanzler unterzeichnet. Damit wird der Text endgültig festgelegt.
Anschliessend folgt die Umsetzung durch das jeweilige Gesetzgebungsorgane.
An die Ausfertigung des
Transformationsgesetzes schliesst sich regelmäßig die Ratifikation des Vertrages durch den
Bundespräsidenten an.
Mit der nach Ratifikation erfolgenden Hinterlegung oder dem
Austausch der Ratifikationsurkunden wird der Vertrag dann völkerrechtlich
wirksam.
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