Von den Bundesländern als Nachfolger für
den BTX-Staatsvertrag 1997 abgeschlossener
Staatsvertrag, der in allen Ländern
einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten
von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und
Kommunikationsdiensten schaffen soll.
Der Medienstaatsvertrag muß sich als Vertragswerk der Länder an die im GG
geregelten Kompetenzen halten. Daher kann er sich nicht auf die in Art. 73
Nr. 7 dem Bund zugewiesene Telekommunikation beziehen. Der Bund hat
im Rahmen dieser Kompetenz das TDG erlassen.
Beide Regelungswerke grenzen ihren Anwendungsbereich voneinander ab. So
ist das TDG für Teledienste
und der MdStV nur für Mediendienste zuständig
ist.
Der MdStV soll jetzt durch ein vom Bund erlassenes Telemediengesetz ersetzt werden.
Siehe auch unter Rundfunkstaatsvertrag.
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