Mit völkerrechtlichem Vertrag, wird ein Vertrag zwischen Subjekten des Völkerrechts bezeichnet. Sind nur zwei Völkerrechtssubjekte beteiligt spricht man von bilateralen, bei mehreren von multilateralen Verträgen.
Ein völkerrechtlicher Vertrag wirkt nur zwischen den Vertragschließenden. D.h.
für Nichtunterzeichnerstaaten entstehen aus diesen Verträgen keine Rechte und Pflichten.
Man unterscheidet im innerstaatlichen Recht zwischen Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen.
Beispiele für völkerrechtliche Verträge:
- Briand-Kellog-Pakt
- Elysee-Vertrag
Für weitere Beispiele siehe die Kategorie ">völkerrechtliche Verträge.
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