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Schuldverhältnis ist ein durch Gesetz oder Rechtsgeschäft begründetes
vermögensrechtliches Rechtsverhältnis
zwischen zwei Rechtssubjekten (die dann Gläubiger und Schuldner genannt werden). Es ist damit eine Sonderform des Rechtsverhältnisses.
Beispiel 1: A fährt mit seinem Fahrzeug fahrlässig das Fahrzeug des B an, es entsteht ein Schaden. Dadurch wird u.a. durch § 823 BGB ein Rechtsverhältnis begründet.
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