Wenn ein Gesetz für eine Erklärung die Schriftform anordnet, so ist regelmäßig auf § 126 BGB zurückzugreifen, der die Anforderungen an die Schriftform regelt.
Auf diesen Artikel verweisen: Befristung im Arbeitsrecht * Prozessbeschäftigung * Betriebsratsanhörung