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Prozessverbindung
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Von einer Prozessverbindung spricht man, wenn das Gericht zwei getrennte Prozesse zusammen verhandelt. Voraussetzung ist, dass deren Ansprüche in rechtlichem Zusammenhang stehen oder dass die Voraussetzungen der objektiven Klagehäufung gemäß § 260 ZPO vorliegen.

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Auf diesen Artikel verweisen: joinder * Klagenverbindung * Streitgenossenschaft * Parteibeitritt