Privilegierte Volljährige sind gemäß § 1603 Abs. 2 S.2 BGB Volljährige die noch nicht das 21. Lebensjahr erreicht haben, im Haushalt eines Elternteils leben und sich noch in allgemeiner Schulausbildung befinden.
Sie sind im Unterhaltsrecht minderjährigen Kindern gleichgestellt. Siehe unter Volljährigenunterhalt.
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