Die Nebenstrafe ist eine Strafe die neben der Hauptstrafe verhängt werden kann. Im einzelnen:
die Bekanntgabe der Verurteilung, die Einziehung und das Fahrverbot. Dabei kann die Einziehung auch eine
Maßregel zur Sicherung und
Besserung sein.
Nebenfolgen sind die Amtsunfähigkeit und der Verlust des
passiven Wahlrechts.
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