Das Bundeszentralregister ist ein zentrales Verzeichnis in das veurteilte Straftäter sowie deren
Verurteilung zu Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung,
Nebenstrafen und Nebenfolgen aufgenommen werden. Aufgrund dieses Verzeichnisses werden die Führungszeugnisse erstellt.
Details sind im Bundeszentralregistergesetz geregelt.
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