Aufgabe des seit 1.4.2003 gültigen JMStV ist "der einheitliche Schutz der
Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und
Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen
oder gefährden," sowie der Schutz vor Angeboten in solchen Medien, "die die
Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
Der JMStV regelt zu Erreichung dieser Ziele z.B. in § 14 die Errichtung
der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Die JmStV wird allerdings zur Zeit (12/2003) als verfassungswidrig
kritisiert. In der Indizierung von Webseiten durch die KJM liege ein Verstoß
gegen das Verbot der Vorzensur (so Prof. Dr. Heribert Schumann auf einer
Veranstaltung der Saarländischen Landesmedienanstalt).
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