Mit Güterstand wird die Gesamtheit der Regeln für die Beziehung der Vermögensmassen der beiden Ehepartner zueinander bezeichnet.
Beispiel: A hat reich geerbt. Er lernt die verschuldete B kennen und heiratet diese. Der Güterstand regelt nun die Frage welche Rechte B hinsichtlich des Vermögens des A hat.
Der vom Gesetz vorgesehene Normalfall ist die
Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB).
Durch Ehevertrag können anstatt vereinbart werden:
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