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Güterstand
(recht.zivil.materiell.familie.gueterrecht)
    

Mit Güterstand wird die Gesamtheit der Regeln für die Beziehung der Vermögensmassen der beiden Ehepartner zueinander bezeichnet.

Beispiel: A hat reich geerbt. Er lernt die verschuldete B kennen und heiratet diese. Der Güterstand regelt nun die Frage welche Rechte B hinsichtlich des Vermögens des A hat.

Der vom Gesetz vorgesehene Normalfall ist die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB).

Durch Ehevertrag können anstatt vereinbart werden:

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Auf diesen Artikel verweisen: Gütertrennung * Güterstandsschaukel/Zugewinnschaukel * Ehevertrag * Zugewinngemeinschaft * Gesamtgut