logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
gemeinnützig
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Von gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts spricht man, wenn die Tätigkeit einer Körperschaft (z.B. Verein, GmbH) darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Körperschaftsteuer * gemeinnützige GmbH (gGmbH)