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Artikel Diskussion (2)
gemeinnützige GmbH (gGmbH)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Von eine gemeinnützigen GmbH spricht man bei einer GmbH, die aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerrechtlich begünstigt ist. So entfällt z.B. gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG die Körperschaftsteuer.

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Auf diesen Artikel verweisen: Körperschaftsteuer