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1. Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten


(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-2.titel-2)
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Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten


 

Untertitel 1 - Nachlassverbindlichkeiten


 § 1967 BGB Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten
 § 1968 BGB Beerdigungskosten
 § 1969 BGB Dreißigster
 

Untertitel 2 - Aufgebot der Nachlassgläubiger


 § 1970 BGB Anmeldung der Forderungen
 § 1971 BGB Nicht betroffene Gläubiger
 § 1972 BGB Nicht betroffene Rechte
 § 1973 BGB Ausschluss von Nachlassgläubigern
 § 1974 BGB Verschweigungseinrede
 

Untertitel 3 - Beschränkung der Haftung des Erben


 § 1975 BGB Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
 § 1976 BGB Wirkung auf durch Vereinigung erloschene Rechtsverhältnisse
 § 1977 BGB Wirkung auf eine Aufrechnung
 § 1978 BGB Verantwortlichkeit des Erben für bisherige Verwaltung, Aufwendungsersatz
 § 1979 BGB Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
 § 1980 BGB Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens
 § 1981 BGB Anordnung der Nachlassverwaltung
 § 1982 BGB Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
 § 1983 BGB Bekanntmachung
 § 1984 BGB Wirkung der Anordnung
 § 1985 BGB Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters
 § 1986 BGB Herausgabe des Nachlasses
 § 1987 BGB Vergütung des Nachlassverwalters
 § 1988 BGB Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung
 § 1989 BGB Erschöpfungseinrede des Erben
 § 1990 BGB Dürftigkeitseinrede des Erben
 § 1991 BGB Folgen der Dürftigkeitseinrede
 § 1992 BGB Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen
 

Untertitel 4 - Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben


 § 1993 BGB Inventarerrichtung
 § 1994 BGB Inventarfrist
 § 1995 BGB Dauer der Frist
 § 1996 BGB Bestimmung einer neuen Frist
 § 1997 BGB Hemmung des Fristablaufs
 § 1998 BGB Tod des Erben vor Fristablauf
 § 1999 BGB Mitteilung an das Gericht
 § 2000 BGB Unwirksamkeit der Fristbestimmung
 § 2001 BGB Inhalt des Inventars
 § 2002 BGB Aufnahme des Inventars durch den Erben
 § 2003 BGB Amtliche Aufnahme des Inventars
 § 2004 BGB Bezugnahme auf ein vorhandenes Inventar
 § 2005 BGB Unbeschränkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars
 § 2006 BGB Eidesstattliche Versicherung
 § 2007 BGB Haftung bei mehreren Erbteilen
 § 2008 BGB Inventar für eine zum Gesamtgut gehörende Erbschaft
 § 2009 BGB Wirkung der Inventarerrichtung
 § 2010 BGB Einsicht des Inventars
 § 2011 BGB Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
 § 2012 BGB Keine Inventarfrist für den Nachlasspfleger und Nachlassverwalter
 § 2013 BGB Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben
 

Untertitel 5 - aufschiebende Einreden


 § 2014 BGB Dreimonatseinrede

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