|
Von Zwangsarbeit spricht man, wenn jemand seine gesamte Arbeitskraft über eine erhebliche Zeit zur Verfügung stellen muss. Gemäß Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Art. 12 GG ist Zwangsarbeit
grundsätzlich verboten. Erlaubt ist die Zwangsarbeit aber bei gerichtlich
angeordneter Freiheitsentziehug (Art. 12 Abs. 3).
Werbung:
| |