logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Zuständigkeit, örtliche
(recht.allgemein)
    

Mit örtlicher Zuständigkeit wird der räumlich abgegrenzte Bereich bezeichnet, in dem eine Behörde oder ein Gericht zuständig ist .

Die Frage der örtlichen Zuständigkeit stellt sich in verschiedenen Rechtsgebieten:

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle