logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Behörde
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Behörde im Sinne des Verwaltungsrechts wird gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle bezeichnet, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Dazu gehören auch Beliehene.

Die Behörde ist von der Körperschaft zu unterscheiden von der sie getragen wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Auskunftspflicht gegenüber Behörden * Zuständigkeit, örtliche * Hoheitsakt * europarechtliche Einflüsse auf das Verwaltungsrecht * Verwaltungsakt (VA) * Normenkontrollklage i.S.V. § 47 VwGO * Zulassungsstelle * Datei existiert nicht!* Willkür/Willkürverbot * Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle * Verwaltungsvorschriften * Amt * Aufsichtsbehörde * Arbeitsamt/Arbeitsagentur * Ermessen/Ermessensentscheidung * Bundesbehörde * Amtshilfe