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Verwandtenunterhalt
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Mit Verwandtenunterhalt wird der bezeichnet der zwischen in gerade Linie Verwandten zu zahlen ist. Dazu zählen:

  1. Kindesunterhalt
  2. Elternunterhalt
  3. Unterhalt gegenüber Enkeln/Großeltern, Urenkeln/Urgroßeltern usw.

Beispiele: Der Vater zahlt an seine 16jährige Tochter Kindesunterhalt. 40 Jahre später muss die Tochter Elternunterhalt für ihren Vater zahlen, der mit seiner Rente die Heimkosten nicht vollständig bestreiten kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: Elternunterhalt/Aszendentenunterhalt * Auskunftsanspruch, Unterhalt * Unterhaltsbegrenzung/Unterhaltsherabsetzung