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upstream-merger
(recht.notar.handel)
    

Als upstream-merger wird der Zusammenschluss (= merger) einer 100%-Tochter-Gesellschaft mit der Muttergesellschaft durch Verschmelzung der Tochter auf die Mutter bezeichnet. In Deutschland ist die Verschmelzung im Umwandlungsgesetz geregelt (§ 2 UmwG ff)

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