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Strafverlangen
(recht.straf.at)
    

Mit Strafverlangen wird im Strafgesetzbuch das Verlangen ausländischer Behörden nach Strafverfolgung bezeichnet. Ein Strafverlangen ist Voraussetzungen bei allen Straftaten gegen ausländische Staaten (§ 104a StGB).

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Auf diesen Artikel verweisen: Straftaten gegen ausländische Staaten