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Rezeption/Lotharische Legende
(recht.geschichte.14)
    

Inhalt
             1. des römischen Rechts
             2. des deutschen Rechts

Mit Rezeption wird die Übernahme eines fremden Rechts durch einen Staat bezeichnet.

1. des römischen Rechts

In Deutschland wird mit Rezeption insbesondere die vom 14. bis 18. Jhd. dauernde Phase der Übernahme des römischen Rechts in das deutsche Recht bezeichnet. Sie wurde vollzogen durch Rechtswissenschaftler die in Italien das römische Recht studierten und anschliessend nach Deutschland zurückkehrten um dort ihre Kenntnisse umzusetzen.

Diese wissenschaftliche Erklärung der Geltung römischen Rechts in Deutschland hat die "Lotharische Legende" ersetzt, dergemäß Kaiser Lothar III. 1135 n. Chr. die Geltung römischen Rechtes per Gesetz verordnet haben soll.

2. des deutschen Rechts

Auch das deutsche Recht wurde später von verschiedenen Staaten übernommen. Z.B.: durch Japan und Koxrea im 20 Jhd.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtslatein * Gemeines Recht * deutsches Recht/germanisches Recht * Römisches Recht * Reichsrecht