logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
Regierung
(recht.allgemein)
    

Mit Regierung wird das Staatsorgan bezeichnet, das die Staatsgeschäfte lenkt. Die Regierung ist die Spitze der exekutiven Staatsgewalt.

Im foederativen System der Bundesrepublik unterscheidet man zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kabinett * Kabinettsvorlage