logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Landesregierung
(recht.oeffentlich.staat)
    

Die Landesregierung ist das oberste Exekutivorgan auf Länderebene. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Als Verwaltungsorgan ist der Landesregierung die Staatskanzlei zugeordnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Regierung * Landesministerin/Landesminister * Landesverwaltung, Aufbau