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Provision
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Provision wird die Entlohnung des Handelsvertreters für seine Tätigkeit bezeichnet. Je nach Ausgestaltung der Provisionsbedingungen spricht man von Abschlussprovision, Inkassoprovision und Delkredereprovision.

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Auf diesen Artikel verweisen: kick-back/Kick-Back-Rechtsprechung * Abschlussprovision * Fixum * Nettopolice * Delkredere/Delkredereprovision