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Von einer Nettopolice spricht man bei einem Versicherungsvertrag, bei dem die Versicherungsprämie keinen Provisionsanteil enthält (BGH v. 20.1.2005, Az. III ZR 207/04). Wird eine Nettopolice über einen Makler vermittelt, wird in der Regel eine Provisionszahlung durch den Versicherungsnehmer vereinbart.
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