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Patent
(recht.zivil.materiell.sonder.patent)
    

Das Patent ist die rechtlich abgesicherte Befugnis eines Erfinders für einen bestimmten Zeitraum seine Erfindung alleine nutzen zu können.

Patente kann man sich in Europa sowohl nach nationalem Patentrecht, z.B. dem deutschen Patentgesetz, und nach europäischem Patentrecht erteilen lassen (siehe unter Gemeinschaftspatent).

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Auf diesen Artikel verweisen: Gemeinschaftspatent * Lizenzvertrag/Lizenz * Recht zum Besitz * Gebrauchmuster * Schutzfrist * Trivialpatent * Zuordnungsrecht * Erfindung * gesetzliche Monopole