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Larenz, Karl
(recht.geschichte.20 und recht.geschichte.person)
    

Deutscher Rechtsprofessor. Geboren 23.4.1903, gestorben 1993. Angehöriger der nationalsozialistischen sog. Kieler Schule. Larenz stellte sich ganz in den Dienst der Nationalsozialisten und versuchte mit seiner Rechtsmethodik die Verbrechen der neuen Herrschaft zu legitimieren. Nach 1949 wechselte er den Kurs und konnte als Rechtslehrer unbehelligt weiterarbeiten.

Allgemein bekannt sind heute seine Darstellungen zum Zivilrecht und die "Methodenlehre".

Aus der NS-Zeit ist vor allem folgende Auführung bekannt, mit der Larenz jüdischgläubigen Deutschen (Männer, Frauen, Kindern) die Rechtsfähigkeit absprach, die § 1 BGB eigentlich unabdingbar jedem Mensch ab Geburt zuspricht und damit ihre Verschleppung, Folter und ihren Mord rechtfertigte:

"Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist, Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist." (Zitiert nach Bossi, Halbgötter In Schwarz, S. 213).

Weiterführend zur Rolle von Larenz u.a. Juristen im Dritten Reich und danach siehe Rüthers, Entartetes Recht; Müller, Furchtbare Juristen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schmitt, Carl * Rechtserneuerung im NS-Staat * Rechtsinstitut * Kieler Schule * deutsche Juristinnen/Juristen * NS-Juristen